Sicherheit auf Kinderspielplätzen
Kinderspielplätze sind für die kindliche Entwicklung unverzichtbar.
Gemäß Baugesetzbuch und Landesbauordnung werden sie sogar gefordert.
Verkehrssicherungspflichten für Betreiber von Kinderspielgeräten:
Wer ein Spielplatzgerät in Verkehr bringt und der Öffentlichkeit zugänglich macht, übernimmt gleichzeitig und dauerhaft die Verkehrssicherungspflicht.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass Spielplatz und Spielgeräte den aktuellen Normen entsprechen und regelmäßige Kontrollen, Inspektionen und Instandhaltungsarbeiten an den Anlagen und Geräten durchgeführt werden.
Alle Maßnahmen sollten immer zum Wohl der Kinder erfolgen.
Unsere Leistungen:
Kontrolle von Spielplatz und Spielgeräten gemäß den europäischen Normen- und Regelwerken
Sicherheitstechnische Anforderungen an Spielplatz und Spielgeräte prüfen
Prüfung von Spielplatz und Spielgeräten
Funktionsprüfung der Spielgeräte, mit Mängelfeststellung und Mängelbewertung
Protokollierung der Spielplatzprüfung
Empfehlung von Abhilfemaßnahmen
Instandhaltung und Wartung von Kinderspielplätzen
Instandsetzung von Kinderspielplätzen